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   FG Niedersachsen, 22.12.2010 - 16 K 303/10   

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https://dejure.org/2010,25403
FG Niedersachsen, 22.12.2010 - 16 K 303/10 (https://dejure.org/2010,25403)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.12.2010 - 16 K 303/10 (https://dejure.org/2010,25403)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - 16 K 303/10 (https://dejure.org/2010,25403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung - Rückwirkende Rückkehr von der Ist- zur Sollversteuerung durch den Unternehmer - Auslegung des § 20 Abs. 1 Satz 3 UStG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 19 UStG; § 13 Abs. 1 UStG; § 20 Abs. 1 S. 1, 3 UStG; § 168 AO; § 174 Abs. 4 S. 1 AO
    Möglichkeit einer Rückkehr von der Ist-Versteuerung zur Sollversteuerung durch den Unternehmer bis zum Eintritt der formellen Bestandskraft des Steuerbescheides; Konsequenzen eines nachträglichen Verzichts auf die Gestattung der Berechnung nach vereinnahmten Entgelten; ...

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 20 Abs. 1
    Wechsel von der Ist- zur Sollversteuerung; Istversteuerung; Sollversteuerung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wechsel von der Ist- zur Sollversteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Rückwirkender Wechsel von der Ist- zur Sollbesteuerung

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 749
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 30.01.2003 - V R 58/01

    Wechsel von der Ist- zur Soll-Besteuerung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.12.2010 - 16 K 303/10
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 30. Januar 2003 V R 58/01, BStBl. II 2003, 817) stellt § 20 Abs. 1 Satz 3 UStG keine abweichende Regelung über den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer dar.
  • BFH, 28.08.2002 - V B 65/02

    Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.12.2010 - 16 K 303/10
    Daraus ergibt sich, dass keine Gestattung zur Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten vorhanden ist, wenn das FA keine oder keine nach außen erkennbare Entscheidung trifft (BFH Beschluss vom 28. August 2002 V B 65/02, BFH/NV 2003, 210; Sölch/Ringleb-Wagner, Kommentar zum UStG, § 20 Rn. 35).
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